Die Kanzlei ist spezialisiert auf das gesamte Familienrecht und bietet eine umfassende Beratung in allen familienrechtlichen Fragen unter Einbeziehung der gerichtlichen sowie auch der außergerichtlichen Vertretung an.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Ehescheidung mit allen Folgesachen
- Unterhaltsregelungen
- Sorgerecht/Umgangsrecht
- Güterrecht
- Schnittstellen Familienrecht/Erbrecht und Steuerrecht
- Vermögensauseinandersetzung im weiteren Sinne
- Vertragsgestaltung
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Lebenspartnerschaften
- Internationales Recht
- Seniorenrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Die Kosten einer Erstberatung (ca. 1,5 Stunden) werden im Wege einer individuellen Gebührenvereinbarung unter Berücksichtigung aller Umstände vor Beginn der Beratung festgelegt. Dabei spielen auch Ihre Einkommensverhältnisse eine Rolle. Jede darüber hinausgehende Tätigkeit wird nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Angelegenheit oder auf der Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung berechnet, wobei die Kosten der Erstberatung auf die weitere Tätigkeit grundsätzlich angerechnet werden. Genaue Beträge werden Ihnen vor Beginn der Beratung bzw. Mandatsbearbeitung mitgeteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt auch eine Tätigkeit auf der Basis von Beratungshilfe und/oder Verfahrenskostenhilfe.